AGB
Allgemeine Geschäftbedingungen
Informationen zur Buchung – Buchungsbedingungen
An – und Abreise:
Am Ankunftstag sind die Wohnungen ab spätestens 14 Uhr bezugsfertig, am Abreisetag bitten wir Sie höflichst die Wohnungen bis 10 Uhr freizugeben.
> Für weitere Informationen zur Hausordnung für Gäste mit Hund
Ankunftstag Dienstag:
Für den Fall, dass Ihre Anreise an einem Dienstag erfolgt, möchten wir Sie höflichst darum bitten eine ungefähre Ankunftszeit anzugeben, da wir am Dienstag Ruhetag haben. Sollten Sie mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach der von Ihnen definierten Ankunftszeit eintreffen, bitten wir Sie uns darüber telefonisch zu unterrichten.
(Durch Rufweiterleitung erreichbar unter +39 0473 967112)
Ihre Reservierung gilt für uns als verbindlich…
… sobald die von uns zugeschickte Reservierungsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post an uns zurückgesendet wurde. Erst dann gilt auch unsere Bestätigung als verbindlich. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen noch keine Antwort Ihrerseits erhalten haben verfällt die Reservierung.
Sollte das Appartement von uns im Angebot nicht namentlich benannt worden sein (z.B. „Königsspitze), ist es uns durch unsere geringe Kapazität leider nicht möglich, bestimmte Wohnungen oder Etagen zu bestätigen.
Hinweis:
Wünsche zu Etage oder bestimmten Wohnungen werden nach Möglichkeit gern berücksichtigt, sind aber nicht Bestand der Reservierung.
Zahlungsmodalitäten:
Wir bitten bei der Reservierung um eine Anzahlung von 30%.
– Barzahlung: bitte beachten Sie, dass in Italien nur Barzahlungen bis 1999,99 € angenommen werden dürfen.
– Kartenzahlung: akzeptiert werden alle gängigen Kredit- oder EC-Karten, bitte das Limit beachten.
– Überweisung im Voraus: Fragen Sie nach unseren Bankdaten, die Gebühren sind seit 1. Juli 2003 auch nach Italien nur so hoch wie bei Überweisungen innerhalb Ihres EU-Landes. Nur bei der Abreise eingetroffene Beträge können gutgeschrieben werden.
Stornogebühren:
Aufgrund schlechter Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir uns leider gezwungen Gebühren für Stornierungen zu verlangen. Wie empfehlen Ihnen hierfür unsere günstige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Soweit von uns hier nicht anders definiert gilt das italienische Gästeaufnahmevertragsrecht (siehe eigene Seite). Ist es uns möglich, das Appartement anderweitig zu vergeben, so entfällt die Zahlungsverpflichtung des Gastes in Höhe der erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Buchungsbedingungen
Stornosätze des Reisepreises in Prozent – Endreinigung ausgeschlossen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10% auf den Wohnungspreis
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40% auf den Wohnungspreis
Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 60% auf den Wohnungspreis
Danach 95% auf den Wohnungspreis
Bei Nichtankunft ohne Stornierung werden 100% des Wohnungspreises in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Bei nächster Buchung innerhalb eines Jahres werden 50% der Stornogebühren gutgeschrieben.
Bei kurzfristiger telefonischer Reservierung ohne Möglichkeit einer schriftlichen Bestätigung gilt Folgendes:
Das Appartement wird am Anreisetag, bei Nichtankunft des Gastes bis 18.00 Uhr, freigegeben.
Auszug aus dem italienischen Gästeaufnahmevertragsrecht:
Die gesetzlichen Bestimmungen bei einem Reiserücktritt, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sind in den unten stehenden Ausführungen erläutert.
1. Vertragsabschluß:
Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft und darauffolgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
2. Leistungen:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag: a) Der Gastwirt ist verpflichtet , die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen. b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten. c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, daß er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird. d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
3. Verspätete Anreise/Vorzeitige Abreise:
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) werden die Aufenthaltskosten (Zimmerpreis ohne Verpflegungs-Leistungen) auch für den gesamten Buchungszeitraum zur Gänze in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt:
Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Zimmerreservierung ist der Gast verpflichtet, die Übernachtungskosten für die gesamte Aufenthaltsdauer voll zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats
Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Südtirol Guest Pass
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium, welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info