STORNO BEDINGUNGEN
Stornogebühren:
Aufgrund schlechter Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir uns leider gezwungen Gebühren für Stornierungen zu verlangen. Wie empfehlen Ihnen hierfür unsere günstige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Soweit von uns hier nicht anders definiert gilt das italienische Gästeaufnahmevertragsrecht (siehe Seitenende). Ist es uns möglich, das Appartement anderweitig zu vergeben, so entfällt die Zahlungsverpflichtung des Gastes in Höhe der erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Buchungsbedingungen 2023
Vorfreunde ist bekanntlich die schönste Freude. Für Sie ohne faden Beigeschmack, weil für unsere Gäste kurzfristige krankheitsbedingte Stornierungen kostenlos sind, wenn sie unsere Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Stornosätze des Reisepreises in Prozent – Endreinigung ausgeschlossen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10% auf den Wohnungspreis
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40% auf den Wohnungspreis
Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 60% auf den Wohnungspreis
Danach 95% auf den Wohnungspreis
Bei Nichtankunft ohne Stornierung werden 100% des Wohnungspreises in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Bei nächster Buchung innerhalb eines Jahres werden 50% der Stornogebühren gutgeschrieben.
Bei kurzfristiger telefonischer Reservierung ohne Möglichkeit einer schriftlichen Bestätigung gilt Folgendes:
Das Appartement wird am Anreisetag, bei Nichtankunft des Gastes bis 18.00 Uhr, freigegeben.
Auszug aus dem italienischen Gästeaufnahmevertragsrecht:
Die gesetzlichen Bestimmungen bei einem Reiserücktritt, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sind in den untenstehenden Ausführungen erläutert.
1. Vertragsabschluss:
Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft und darauffolgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
2. Leistungen:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag: a) Der Gastwirt ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen. b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten. c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird. d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
3. Verspätete Anreise/Vorzeitige Abreise:
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) werden die Aufenthaltskosten (Zimmerpreis ohne Verpflegungs-Leistungen) auch für den gesamten Buchungszeitraum zur Gänze in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt:
Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Zimmerreservierung ist der Gast verpflichtet, die Übernachtungskosten für die gesamte Aufenthaltsdauer voll zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.